“Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Was Sie wissen müssen”


Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Was Sie wissen müssen


Ab April 2024 wird das Rauchen von Cannabis für Erwachsene in Deutschland nicht mehr grundsätzlich illegal sein. Allerdings müssen sich diejenigen, die legal Cannabis konsumieren möchten, auch nach der Legalisierung an bestimmte Regeln halten. Es ist wichtig, die Wirkung von Cannabis zu verstehen.

Ab dem genannten Datum dürfen Erwachsene in Deutschland Cannabis konsumieren, allerdings unter Einhaltung bestimmter Regeln. Für Minderjährige bleibt der Konsum und der Erwerb von Cannabis weiterhin verboten. Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum legalen Konsum von Cannabis.

Wie wirkt Cannabis?

Wenn wir uns beispielsweise in einer Bedrohungssituation befinden, gibt es im Körper einen Prozess, der das Nervensystem beruhigt. Dabei werden körpereigene Cannabinoide freigesetzt. Diese binden an spezielle Rezeptoren im Gehirn, den CB-Rezeptoren. Dadurch erhält das Herz den Befehl, langsamer zu schlagen.

Wenn jemand Cannabis konsumiert, bindet das THC aus dem Joint an diese Rezeptoren. Dies stört den körpereigenen Prozess, indem es beispielsweise die Freisetzung von Neurotransmittern hemmt, die Informationen von einer Nervenzelle zur anderen übertragen. Durch das THC wird vermehrt Dopamin freigesetzt und man fühlt sich high. Die genaue Wirkung des Konsums hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Umgebung, der Art des Konsums, dem eigenen Zustand und dem THC-Gehalt. Jeder Rausch ist also anders, informiert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Ist Cannabis schädlich?

Die Wirkung der Inhaltsstoffe von Cannabis ist nicht vorhersehbar und sehr individuell. Wer einen Joint raucht, kann sich euphorisch, gelassen, leicht und entspannt fühlen. Es kann jedoch auch zu Angst und Panik sowie einer eingeschränkten Wahrnehmung der Umwelt kommen. Übelkeit, Herzrasen und Schwindel können ebenfalls auftreten – bis hin zum Kreislaufkollaps. Vor allem Personen, die noch wenig oder gar keine Erfahrung mit Cannabis haben, kann es nach dem Konsum schlecht gehen oder sie müssen sich übergeben.

Cannabis ist wie Alkohol eine Droge.

Wer regelmäßig Cannabis konsumiert, kann psychisch und körperlich abhängig werden.

Bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen befindet sich das Gehirn bis zu einem Alter von 25 Jahren in einem Reifeprozess und ist daher besonders anfällig für die physischen, psychischen und sozialen Auswirkungen des Cannabiskonsums. Vor allem das THC kann die Gehirnentwicklung stören, so das Bundesgesundheitsministerium.

Wann ist der Konsum von Cannabis besonders gefährlich?

Wenn fast täglich oder täglich Cannabis konsumiert wird.

Wenn der Konsum von Cannabis dazu dient, schlechte Gefühle zu vernebeln.

Wenn vor dem Autofahren oder dem Bedienen von Maschinen Cannabis konsumiert wird.

Wenn Menschen bereits psychische Probleme haben, wie Depressionen oder Angststörungen.

Wenn bereits im Jugendalter Cannabis konsumiert wird.

Wie viel Cannabis darf eine erwachsene Person besitzen?

Eine erwachsene Person darf bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und bei sich führen.

Wie erhält man legales Cannabis?

Zunächst wird es keine Geschäfte geben, die Cannabis verkaufen. Regelungen für den kommerziellen, legalen Handel mit Cannabis sind noch in Planung, wie das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Webseite angibt.

Cannabis wird jedoch in Cannabis-Clubs (Anbauvereinigungen) erhältlich sein. Das sind Vereine oder Genossenschaften, in denen die Mitglieder für den Eigenbedarf anbauen dürfen. Cannabis-Clubs, die gemeinschaftlich Cannabis anbauen und es an andere Vereinsmitglieder weitergeben wollen, benötigen dafür eine spezielle Genehmigung. Das bedeutet, wer in Zukunft kein Gras mehr beim Dealer kaufen möchte, muss Mitglied in einem Cannabis-Club sein und es dort beziehen. Die Regelungen dazu treten jedoch erst zum 1. Juli 2024 in Kraft.

Wer kann einem Cannabis-Verein beitreten?

Eintritt in einen Cannabis-Club ist für Personen ab 18 Jahren möglich, die seit mindestens sechs Monaten ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Wie viel Cannabis darf man von einem Verein erhalten?

Und gibt es eine Regelung für den THC-Gehalt?

Mitglieder eines Cannabis-Clubs können täglich bis zu 25 Gramm und monatlich bis zu 50 Gramm Cannabis für den persönlichen Gebrauch erhalten.

Für Mitglieder im Alter von 18 bis 21 Jahren liegt die monatliche Höchstmenge bei 30 Gramm Cannabis, wobei der THC-Gehalt zehn Prozent nicht überschreiten darf.

Ist der Eigenanbau von Cannabis erlaubt?

Erwachsene, die seit mindestens sechs Monaten in Deutschland wohnhaft sind, dürfen bis zu drei Cannabispflanzen für den persönlichen Gebrauch anbauen. Es ist jedoch nur erlaubt, das Cannabis selbst zu konsumieren und nicht an andere Personen weiterzugeben.

Laut Bundesgesundheitsministerium darf eine erwachsene Person an ihrem Wohnort insgesamt 50 g getrocknetes Cannabis zum Eigenkonsum besitzen.

Was muss beim privaten Anbau von Cannabis beachtet werden?

Beim privaten Anbau von Cannabis darf die Nachbarschaft nicht gestört werden, beispielsweise durch Gerüche. Die Pflanzen müssen sicher aufbewahrt werden, so dass Kinder, Jugendliche und Dritte keinen Zugang zu den Pflanzen haben.

Das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt, Pflanzen und getrocknetes Cannabis in abschließbaren Schränken oder Räumen aufzubewahren.

Kann ich weiterhin Cannabis beim Dealer kaufen?

Das ist keine gute Idee, da der Kauf von Cannabis bei einem Dealer für alle illegal bleibt.

Kann medizinisches Cannabis weiterhin mit einem Rezept in der Apotheke geholt werden?

Personen, die aus gesundheitlichen Gründen ein Rezept für Cannabis von einem Arzt erhalten, können dieses auch in Zukunft in der Apotheke einlösen. Der Umgang mit medizinischem Cannabis wird im Medizinal-Cannabisgesetz geregelt und nicht im Konsumcannabisgesetz.

Dürfen auch Minderjährige Cannabis konsumieren?

Der Kauf und Konsum von Cannabis bleibt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Auch die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige bleibt verboten und ist strafbar.

Wie sollen Kinder und Jugendliche geschützt werden?

Um den Jugendschutz zu verstärken, werden einige Strafen verschärft. Der Verkauf von Cannabis an Minderjährige wird nun mit mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe statt bisher einem Jahr geahndet.

Außerdem sollen sogenannte Konsumverbotszonen um Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielstätten und Spielplätzen eingerichtet werden. Wer einen Joint raucht, muss einen Abstand von mindestens 100 Metern zum Eingangsbereich einhalten. In diesen Zonen darf auch kein Cannabis-Club Cannabis anbauen. Auch darf nicht in der Nähe von unter 18-Jährigen gekifft werden oder tagsüber (zwischen 7 und 20 Uhr) in Fußgängerzonen. Zudem sollen die Präventionsmaßnahmen und die Interventionsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche ausgebaut werden.

Was gilt für Autofahrer:innen?

Personen, die Cannabis konsumiert haben, dürfen nicht fahren – das galt bisher und wird auch in Zukunft so bleiben. Derzeit wird dies im Paragraph 24a des Straßenverkehsgesetz geregelt. Heißt: Ab einem bestimmten THC-Wert darf man nicht mehr fahren. Dieser Wert liegt laut einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21.12.2004 derzeit bei einem Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum (1 ng/ml). Bei Missachtung kann ein Führerscheinentzug oder eine Freiheitsstrafe die Folge sein.
Diese Regelung wird vorerst so bleiben. Der neue Grenzwert wird derzeit noch ermittelt. „Ohne Grenzwert und Anpassung im Gesetz wird es vorerst keine großen Änderungen beim Fahren unter THC-Einfluss geben können“, sagt Heiner Sothmann von der Deutschen Verkehrswacht (DVW) gegenüber dem „RND“.

Quelle der Webseite

Weitere Quellen:

Straßenverkehsgesetz
Bundesgesundheitsministerium
Wie Cannabis die Gehirnentwicklung beeinflusst




Schlumpfgate – ein Schulleiter im Panikmodus. Und DAS macht Wikipedia!




Das indoktrinierte Gehirn


das indoktrinierte Gehirn


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Weidel schafft SENSATIONS-SIEG! ZDF TOBT!



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Remigration: Geheimplan – Unwort des Jahres – Grundlage für ein AfD-Verbot?


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Das ominöse Potsdamer „Geheimtreffen“, wurde vom Polit- und Medienkartell zu einem der größten Skandale in der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte hochstilisiert: Seitdem sind hunderttausende gegen die „Gefahr von rechts“ und für ein AfD-Verbot auf die Straße gegangen. Zurecht – oder handelt es sich hier um eine perfide Inszenierung? Um was ging es in Potsdam wirklich? Darüber berichten in der neuen „Lagebesprechung AUF1“ die Teilnehmer Silke Schröder und Dr. Ulrich Vosgerau sehr ausführlich. Zusammen mit AUF1-Chefredakteur Stefan Magnet, Moderator Dietmar Heuritsch und Philipp Huemer („Heimatkurier“), bringen sie Licht in die Angelegenheit – und lassen vom Lügengebäude der Systemmedien nichts mehr übrig…

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👌 UAP – UFOs! „Sie sind hier! Was jetzt?“


👌“Sie sind hier! Was jetzt?” ist ein Sachbuch über das Thema UFOs und außerirdisches Leben, das am 22. Januar 2024 von Robert Fleischer erschien. Der Autor ist ein Journalist, der seit 16 Jahren zu diesem Thema recherchiert hat. Er behauptet, dass UFOs eine reale und globale Herausforderung darstellen, die von einer nicht-menschlichen Intelligenz gesteuert werden könnte.


 

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Heiko Schöning sagt voraus: Angriff aufs „Mikrobiom“ — das wird größer als Corona!


Der deutsche Arzt und Analyst Heiko Schöning warnt bei Stefan Magnet im „großen Interview AUF1“ vor einer bevorstehenden weltweiten Attacke auf die öffentliche Gesundheit. Nach monatelangen Recherchen ist er sich sicher, wie der Bio-Waffen-Angriff ablaufen wird.

Erstmals spricht er im Detail und offen über seine Ermittlungen, die auch in gedruckter Buchform ab sofort verfügbar sind. Heiko Schöning „Angriff aufs Mikrobiom – Game Over 2“ – Das Buch im AUF1 Shop bestellen:
Millionen von Menschenleben könnten bedroht sein. Hinter den Kulissen investieren Pharmakonzerne und Geheimdienste bereits jetzt Milliardenbeträge in die Vorbereitung. An den Machenschaften sind die gleichen Leute beteiligt, die bereits bei Corona die Strippen zogen. Welche Belege vorliegen, wie der Biowaffen-Angriff erfolgen könnte und wer die Hintermänner sind, erklärt Arzt und Analyst Schöning in diesem brisanten Interview.


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Das andere Jahrbuch: „verheimlicht – vertuscht – vergessen“ 2024


Das andere Jahrbuch: „verheimlicht – vertuscht – vergessen“ 2024 , Gerhard Wisnewski, Bestseller Autor


Bestsellerautor Gerhard Wisnewski gibt alljährlich „das andere Jahrbuch“ mit dem Titel „verheimlicht – vertuscht – vergessen“ heraus, in dem er eine alternative Retrospektive auf die vergangenen zwölf Monate liefert. Wie auch in den letzten beiden Jahren hat Wisnewski daraus wieder einen besonders spannenden, kleinen Jahresrückblick mit vielen Hintergrundinformationen für AUF1 gemacht: So stellt er zu den Ungereimtheiten des Hamas-Überfalls auf Israel zahlreiche kritische Fragen, auf die die Systemmedien nicht gekommen sind, obwohl sie eigentlich naheliegend wären.

Das andere Jahrbuch: „verheimlicht – vertuscht – vergessen“ 2024“ finden Sie hier:



Ist das nur der Anfang❗❓​​Bundesweite Protestwoche ⚠️ Ich bin dabei, ab morgen in Traunstein🚜​

Wo soll das hinführen? Die Sparpläne der Ampel betreffen uns alle und belastet uns noch mehr finanziell.
Unsere Bauern werden als motorisierter Kartoffelmob bezeichnet und erfahren kaum Akzeptanz in der Gesellschaft. Das ist zuviel!

Vanessa Blank auf Youtube



Die Zeit der Idiokrat-/*:Innen – Robert Stein Vortrag Regentreff 2023


„Und es wird am Deutschen Wesen einmal noch die Welt genesen“ schrieb Emanuel Geibel als Gedicht im Jahr 1861, der Titel: Deutschlands Beruf. Doch welchen Beruf müssten wir Deutsche uns eigentlich selbst geben, wenn wir auf die Welt im Jahr 2023 blicken? Weltenretter, Weltverbesserer, Weltenerlöser …




Richtigstellung – Es war noch nie falsch quer zu denken


Richtigstellung!

Michael Ballweg - Buch - Richtigstellung
Es war noch nie falsch, quer zu denken!

Weil er schon immer „Querdenker“ war, wurde Michael Ballweg als selbstständiger Software-Entwickler sehr gut bezahlt. Denn er konnte, wie viele in der Arbeitswelt hochgeschätzte Menschen dieses Typus, die organisatorischen Probleme großer Konzerne erkennen und dafür kreative wie interdisziplinäre Lösungen entwickeln. Genau das definiert die ursprüngliche Bedeutung des Wortes „Querdenker“. Doch als er diese Kompetenzen auf die Organisation der Corona-Maßnahmen anwendete, zum „Querdenken“ aufrief und sich für Versammlungs- und Debattenfreiheit einsetzte, wurde Michael Ballweg verhaftet. Und „Querdenker“ zur Diffamierungsvokabel Nr. 1. Michael Ballweg hat die wohl größte außerparlamentarische Opposition der Bundesrepublik auf die Straße gebracht: für den Erhalt der Demokratie und des Grundgesetzes, gegen diktatorische Hygieneverordnungen, für die offene Debatte fragwürdiger Maßnahmen und gegen die Total-Desinfizierung des Meinungskorridors. Dafür hat ihn die Staatsanwaltschaft Stuttgart unter der fadenscheinigen Anklage des Betrugs verhaftet, neun Monate in Untersuchungshaft gehalten und sein gesamtes Vermögen arretiert. Dies ist die Geschichte eines „Unpolitischen“, der noch nie auf einer Demonstration war, bis er die erste seines Lebens selbst anmeldete, eines mündigen Bürgers, der das fundamentale Grundrecht der Versammlungsfreiheit bis zum Verfassungsgericht einklagt, und der Millionen ansteckt, ihre demokratischen Grundrechte ebenfalls einzufordern. Und der deshalb zum Staatsfeind Nr. 1, zum „gefährlichsten Querdenker“ (Die Zeit, August 2023) der Republik gemacht wird. Das Landgericht hat Anfang Oktober sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen und will kein Strafverfahren eröffnen. Es gibt keine Betrogenen und keinen Betrüger. Doch nicht nur die Staatsgewalt hat Michael Ballweg mit falschen Vorwürfen schikaniert, auch die Medien haben mit Falschbehauptungen und Diffamierungen operiert. Genug für mehr als nur eine „Richtigstellung“ – und für einige längere Unterredungen, die Mathias Bröckers mit Michael Ballweg und seinem Anwalt Ralf Ludwig geführt hat.

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„Erst Corona — jetzt Bakterien“


Im Manova-Exklusivgespräch erläutert der Mediziner Heiko Schöning, warum nach dem Corona-Virus nun Bakterien dazu dienen könnten, die Freiheit und die Gesundheit der Menschen zu torpedieren und wie wir diesem Angriff vorbeugen können.




Der NDR spielt wieder Foul! | #90 Wikihausen


Groteskes und Postfaktisches präsentiert von Dirk Pohlman und Markus Fiedler.



Corona Aufarbeitung – Im Gespräch mit Robert Cibis


Die Aufarbeitung der Corona-Zeit ist der Inhalt der neuen Filmreihe von Ovalmedia. Der Gründer Robert Cibis erklärt im Gespräch mit Robert Stein seine Beweggründe und warum gerade jetzt nach über drei Jahren dieses Thema dringender denn je ist. Auch wenn es zaghafte Beiträge in den Massenmedien zu diesem Thema gibt, die Hoffnung machen, so ist bisher eine inhaltliche wie vor allem juristische Aufarbeitung bisher nicht erfolgt. Dazu soll die neue Reihe von OVALmedia beitragen, in dem sie neue Erkenntnisse zu dieser unsäglichen Zeit professionell aufarbeitet. Zur Filmreihe: